Wege, die umsonst, aber nicht kostenlos sind
Damals im Februar kurz vor Beginn der Chemotherapie war ich bei der Arbeitsagentur. Ich hatte die nötigen Formalitäten für den Antrag auf Arbeitslosengeld erfüllt, bekam aber kein ALG, weil ich ja krankgeschrieben war. Der Kollege sagte, ich muss mich erst wieder bei der Agentur melden, wenn ich weiß, wann ich gesund geschrieben werde, idealerweise 6 Wochen vor dem Ende der Krankschreibung.
Heute ist es nun soweit, dass ich ungefähr weiß, Ende September bin ich wieder gesund - oder sagen wir besser arbeitsfähig. Ich schnapp mir also meinen Sohn, der immer noch Ferien hat, fahr mit dem Zug in die Stadt zur Arbeitsagentur, bringe mein Anliegen vor. Die junge Dame sagt, sie könne nichts für mich tun, da ich ja erst Ende September wieder gesund sei. Da bräuchte ich mich nicht schon jetzt zu melden, sondern erst, wenn ich wieder gesund bin. Hä?
Auf einer Internetseite der Arbeitsagentur heißt es:
"Arbeitnehmer müssen sich seit dem 1. Juli 2003 mit dem Zugang der Kündigung oder Unterzeichnung von Aufhebungsverträgen unverzüglich beim Arbeitsamt melden. Schon die Kündigungsfrist soll von den Arbeitnehmern - unterstützt durch die vielfältigen Angebote des Arbeitsamtes - aktiv zur Arbeitsuche genutzt werden. Ziel ist, dass Arbeitslosigkeit möglichst gar nicht entsteht. Die gesetzliche Regelung gilt bereits seit fünf Monaten, dennoch ruft sie immer noch Verwirrung hervor. [...] „Der Meldepflicht unterliegen alle, die in der Arbeitslosenversicherung Ansprüche erwerben“, darauf weist der Präsident des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen, Karsten Koppe hin, also auch Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieherinnen von Mutterschaftsgeld, Bezieher von Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld, Empfänger von vollen Erwerbsminderungsrenten und ähnlichen Leistungen, Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen sowie Jugendliche in bestimmten Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation."

Da ich Krankengeld beziehe, gilt das für mich doch auch?! Aber die junge Dame bei der Arbeitsagentur hat sich telefonisch nochmal bei einem Kollegen rückversichert. Im Gespräch mit dem Kollegen sagte sie, dass ich mich schon jetzt bewerbe - und das in einem Ton, der sagt: schon jetzt, also ganz schön früh.
Ich muss mich also erst melden, wenn ich wieder gesund geschrieben bin. Sprich: die Arbeitsagentur wird erst tätig, wenn ich eigentlich schon einen neuen Job haben sollte, damit ich dem Staat nicht auf der Tasche liege.
Aber was soll's? Ich gehe ohnehin davon aus, dass ich mir meine nächste Arbeitsstelle selbst besorge. Auf die Arbeitsagentur verlasse ich mich garantiert nicht!
in: Erfahrungen mit Behoerden
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( 2 Kommentare )

 
 
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