Schwerbehindert - die Auswirkungen
Bei www.behinderung.org heißt es:
"Der Ausweis für Schwerbehinderte ermöglicht die Inanspruchnahme von verschiedenen Rechten und Vergünstigungen. Jedoch sollte vor Beantragung überlegt werden, ob es wirklich notwendig ist, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Denn oft erschwert ein solcher Ausweis das Finden einer Anstellung, da der Arbeitgeber die gesetzlichen Konsequenzen oft fürchtet."
Diese Überlegung hatte ich damals schon angestellt. Wer weiß schon, ob das jetzt der Grund ist? Kein Arbeitgeber wird mir offen ins Gesicht sagen, dass er mich nur deswegen nicht einstellt.
Auf der anderen Seite gibt es den Wiedereingliederungszuschuss. Die Agentur für Arbeit bezahlt 6 Monate lang einen gewissen Anteil des Gehalts - einschließlich Arbeitgeberanteil. Man sagte mir, das sei nicht wenig. Das sollte doch wohl ein Anreiz für Arbeitgeber sein. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Arbeitgeber im allgemeinen nicht Bescheid wissen, welche Konsequenzen das alles hat. Nur das diffuse Gefühl, dass man einen schwerbehinderten Arbeitnehmer so schnell nicht mehr los wird, das ist in den Köpfen drin.
Dabei steht im §19 des Schwerbehindertengesetzes, dass die Zustimmung zur Kündigung durch die Hauptfürsorgestelle zu erteilen ist, wenn zwischen Kündigung und Ende der Lohn/Gehaltszahlungen mindestens 3 Monate liegen. Was im Grunde eine dreimonatige Kündigungsfrist bedeutet. Na und? Solche Fristen sind doch durchaus üblich - zumindest in dem Bereich, in dem ich bisher gearbeitet habe.

Immerhin werde ich wohl aber die steuerlichen Vergünstigungen mitnehmen können, so wie es aussieht, sind das wohl 570 € (bei 50% GdB).
in: Beruf und Job
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